EIN CHARAKTERISTISCHES ELEMENT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL



Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Das Erbrecht unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die gesetzliche Pflichtteilsvorschrift. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - Nachkommen und Adoptivkinder, Enkel – gesetzlich berechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sollten sie im Testame

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